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München. Der bayerische Landtag lockert zum 1. August das Rauchverbot in Gaststätten. Betroffen von der Entscheidung sind Festzelte, kleine Kneipen und abgetrennte Nebenräumen größerer Gaststätten: dort darf ab August wieder geraucht werden. Der Landtag des Freistaates sprach sich für eine Änderung des Landes-Gesundheitsschutzgesetzes aus: 100 Abgeordnete stimmten mit „Ja“, 73 mit „Nein“. Mit der Gesetzesänderung wird auch Gründungen von sogenannten Raucherclubs entgegen gesteuert. Die ...