Aktuelles aus der Gastronomie und mehr. Möchten Sie, dass wir auch über Sie und Ihren Betrieb, Konzept oder Ihre Veranstaltung berichten, dann informieren Sie sich hier über unsere PR-Angebote
Berlin. Bereits im Mai stimmte der Bundesrat den neuen Regelungen für Energy-Drinks und anderen koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu. In Zukunft gelten verbindliche Höchstmengen für bestimmte Inhaltsstoffe und erweiterte Kennzeichnungsregelungen. Dies berichtet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in einer Pressemitteilung. Mittels der zweiten Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften vereinbart man nun verbindliche Höchstmengen ...