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„Das Thema Sicherheit von Türanlagen hat oft nicht den Stellenwert, den es verdient. Denn – im Unglücksfall droht sogar Haftung des Gebäudebetreibers für Sach- und Personenschäden“, so Stefan Harder, Geschäftsführer von Besam. Aber selbst geringfügige Störungen können zu unangenehmen Zeitverlusten, überflüssigen Kostenbelastungen und großem Ärger führen. Dabei lässt sich die Sicherheit von Türanlagen selbst überprüfen. Wie das geht, erfahren Sie in ...
Urlaub, die schönste Zeit des Jahres. So zumindest sollte es sein. Doch auch in dieser Zeit lassen sich Unannehmlichkeiten nicht vermeiden. Auch nicht, das man im Hotelzimmer in der Nacht überfallen wird. Der bestohlene Gast wollte jedoch den Reiseveranstalter mit in die Haftung nehmen und ging vor Gericht. Die Klage wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass das Geschehene zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. Informationen: AG Hamburg Wandsbek – 713a C 542 / 96