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Berlin/München/Leipzig. Das in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht hat im Juli entschieden, dass die Satzungen der Städte Trier und Bingen am Rhein für die Erhebung einer Bettensteuer unwirksam sind – in vollem Umfang. Zur Urteilsverkündung äußerte sich Dehoga Präsident Ernst Fischer: „Wir begrüßen diese richtungsweisende Entscheidung des Gerichts." Auch der bayerische Dehoga-Präsident Ulrich N. Brandl zeigte sich ob der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erfreut: „Wir ...