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Als einer der ersten Anbieter auf dem Hotelmarkt stellen die Firmen Hotel1 Unity Online GmbH und die Firma Tenovis GmbH & Co KG eine Schnittstelle zwischen dem Internet-Buchungssystem "Hotel1" und dem Front Office System "HOTCOM PMS Start" vor. Dabei hat der Hotelier die Möglichkeit Hotelzimmer auf verschiedenen Portalen und über seine eigene Homepage im Internet zu vermarkten und "Echtzeit"- Buchungen direkt in seinem Front Office System zu generieren. Lediglich die Zimmerzuteilung erfolgt wie gewohnt durch die Reservierungsabteilung ...
Sie sind Nichtraucher und Sie hassen es in einem Restaurant zu sitzen und eingenebelt zu werden oder ein Hotelzimmer zu beziehen in dem es nach kalten Rauch riecht? Damit dies der Vergangenheit angehört gibt es nun den aktualisierten „Reiseführer“ für Nichtraucher von der Nichtraucher- Initiative Deutschland (NID). Die Adressen können auch per Internet abgefragt werden, bzw. Gastronomen und Hotelliers können dort ihre rauchfreien Betriebe eingegeben. Die Broschüre ist beim NID erhältlich.
Auf das Bad in einem Hotelzimmer achten die Gäste besonders. Es muß sauber und ordentlich sein. Daher kommt man als Gastronom nicht um das Renovieren des Badezimmers herum. Darum bietet die Firma Franz Koebler GmbH aus Düsseldorf einen besonderen Service an. Sie erstellt auf Wunsch ein kostenloses Energiespar-Konzept für die Bädersanierung. Anhand eines Ortstermins und komplexer Berechnungen werden Schwachstellen im Badbereich ermittelt. Die Produkte für die Modernisierung werden individuell zusammengestellt. Die Bäder sind ...
Urlaub, die schönste Zeit des Jahres. So zumindest sollte es sein. Doch auch in dieser Zeit lassen sich Unannehmlichkeiten nicht vermeiden. Auch nicht, das man im Hotelzimmer in der Nacht überfallen wird. Der bestohlene Gast wollte jedoch den Reiseveranstalter mit in die Haftung nehmen und ging vor Gericht. Die Klage wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass das Geschehene zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. Informationen: AG Hamburg Wandsbek – 713a C 542 / 96
Urlaub, die schönste Zeit des Jahres. So zumindest sollte es sein. Doch auch in dieser Zeit lassen sich Unannehmlichkeiten nicht vermeiden. Auch nicht, das man im Hotelzimmer in der Nacht überfallen wird. Der bestohlene Gast wollte jedoch den Reiseveranstalter mit in die Haftung nehmen und ging vor Gericht. Die Klage wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass das Geschehene zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. Informationen: AG Hamburg Wandsbek – 713a C 542 / 96