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Düsseldorf. Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat auch im bevölkerungsstarken Bundesland Nordrhein-Westfalen den sogenannten Hygienepranger gestoppt. In insgesamt drei Beschlüssen vom 24. April 2013 untersagte man Lebensmittelüberwachungsbehörden die Veröffentlichung von festgestellten Mängeln in gastronomischen Betrieben im Internet. Das betrifft sowohl die Hygiene als auch die verwendeten Lebensmittel an sich. Für die Publikation der Informationen war einst eine eigene Plattform (www.lebensmitteltransparenz-nrw.de) ...
München. Der sogenannte „Hygienepranger“ für gastronomische Einrichtungen ist mittels eines Beschlusses der Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes passé. Der BayVGH untersagte bereits im März die bei amtlichen Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- bzw. hygienerechtlichen Mängel im Internet auf der hierfür eingerichteten Plattform (www.lgl.bayern.de) zu veröffentlichen. Das berichtet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer Pressemitteilung. Gegen die Publikation der bei Kontrollen festgestellten Mängel ...