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Der Rechtsrahmen für den ökologischem Landbau und die Lebensmittelqualität von Bio-Produkten basiert auf der EG-Öko-Verordnung 2029/91/EWG vom 24. Juni 1991. Darüber hinaus ist beim Einsatz von Bio-Produkten in der Großküche die Einhaltung der gesetzlichen Hygiene-Vorgaben unentbehrlich. Die nationalen, europäischen und die internationale Rechtsgrundlagen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit: Wer Bio-Lebensmittel in seiner Großküche verarbeitet, muss sie z.B. von konventioneller Ware getrennt lagern Deutsches ...