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Bonn. Die sogenannte Best-Preis-Klausel der HRS-Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH, Köln (HRS) hat die Aufmerksamkeit des Bundeskartellamtes auf sich gezogen. Nun mahnte die Behörde das Unternehmen unter anderem wegen Verstoßes gegen §§ 1 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ab. Dies berichtet das Bundeskartellamt in einer Pressemeldung. Die Best-Preis-Klausel als Meistbegünstigungsklausel sieht vor, dass HRS von ihren Hotelpartnern für das gesamte Angebot im Internet den jeweils besten Hotelpreis, ...