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Düsseldorf. Die 180.000 Beschäftigten von Hotels und Gaststätten in Nordrhein-Westfalen haben künftig Anspruch auf Mindestlöhne. Als Untergrenze gilt künftig ein Monatsgehalt von rund 900 Euro. Landesarbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte die Tariflöhne der Branche für allgemein verbindlich. Damit will er die Lohndrückerei in der Gastronomie stoppen. Die unteren drei Tarifgruppen sowie die tariflichen Ausbildungsvergütungen gelten nun für die Mitarbeiter aller 44.000 Betriebe des Gastgewerbes ...