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Düsseldorf. Im Streit um den Vertrieb von Nespresso-Kapseln hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein Urteil gefällt. Sogenannte „NoName“-Kaffeekapseln für Nespresso-Kaffeemaschinen dürfen demnach auch ohne einen Warnhinweis veräußert werden. Die Schweizer Nestlé-Tochter Nestec als Patentinhaberin für Nespresso-Kaffeemaschinen hatte gegen zwei ebenfalls in der Schweiz ansässige Firmen geklagt. Ohne eine Lizenzierung hatten die Unternehmen Kaffeekapseln für die Nespresso-Kaffeemaschinen ...