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Frankfurt. Gastronomiebetriebe, die im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis sind, dürfen öffentliche Verkehrsflächen weiterhin großzügig nutzen. Die Stadt Frankfurt am Main, der DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt am Main und die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (IHK) verständigten sich darauf, die bisher bis 31. Oktober 2022 befristete Sonderregelung erneut zu verlängern. Wer im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie ist, kann diese mit der geschilderten Regelung ...