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Die erschwerende 'Kombiprodukt'-Steuer ist abgewendet: Für Schoko-Osterhasen, Weihnachtsmänner und andere Süßwaren mit Spielzeug, Bücher mit CD-ROMs und ähnliche Kombinationsartikel muss der Handel nun keine unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für die einzelnen Bestandteile des Artikels abrechnen. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) hatte wegen der massiven technischen und praktischen Probleme, die dies mit sich gebracht hätte, gegen entsprechende Pläne des Bundesfinanzministeriums interveniert. ...