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Der Servierschuh ist kein Berufsschuh und fällt damit auch nicht unter die Kategorie "Persönliche Schutzausrüstung". Das hat die fachliche Prüfung durch den zuständigen Fachausschuss "Persönliche Schutzausrüstung" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaft, HVBG/BGZ, ergeben. Somit muss dieses Schuhwerk auch nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.