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Münster. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage einer Kölner Wirtin abgewiesen – per Eilbeschluss. Die Gastronomin hatte ihr Lokal als Raucherclub kenntlich gemacht: die Stadt für ihre Gaststätte aber trotzdem ein Rauchverbot ausgesprochen. Dies berichtet das Oberverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung. Dem Oberverwaltungsgericht zufolge besagt das Nichtraucherschutzgesetz NRW, dass in Gaststätten grundsätzlich nicht geraucht werden darf. Ausnahmen hierfür gelten nur für Vereine und Gesellschaften, ...