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Stuttgart. Das Landesnichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg wirft viele Fragen auf. Wie der DEHOGA-Landesverband jetzt mitteilt, wurden einige dieser Fragen, über die es unterschiedliche Auffassungen gab, nun vom Wirtschaftsministerium präzise beantwortet. Darf in Raucher-Nebenräumen weiterhin bedient werden? Die Antwort lautet: Ja. Die Frage, ob in den separaten Raucherräumen Arbeitnehmer zum Einsatz kommen dürfen (Bedienen, Abräumen etc.) richtet sich nach § 5 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung, wonach ...