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Ein Gastronom, der nach mehr als 2 Jahren die Rechung eines Reiseveranstalters einklagen wollte, erlebte eine herbe Niederlage. Der Reiseveranstalter berief sich auf Verjährung. Der Kläger erhob Einspruch, doch bekam der Reiseveranstalter vom OLG Koblenz Recht, obwohl der Kläger einwendete, dass diese kürzere Verjährungsfrist von zwei Jahren nicht für Kaufleute gelte. Diese Verjährungsfrist gilt aber ...