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Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit genveränderten Zutaten gilt auch für die Gastronomie. Auch Betriebsrestaurants, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen oder Restaurants müssen kenntlich machen, wenn sie genveränderte Lebensmittel anbieten. Das erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast in einem Interview mit dem Greenpeace-Magazin. „Wer mit genveränderten Zutaten kocht, muss das auf der Speisekarte oder einem Aushang kenntlich machen", sagte Künast in der aktuellen Ausgabe des ...