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Frankfurt/Berlin. Der Bundesrat hat heute auf seiner 862. Sitzung der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" zugestimmt. Damit werden die steuerlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2010 auf der Grundlage der maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Bei unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb wurden für ein Mittagessen bislang 2,73 Euro angesetzt; ab 2010 werden nun 2,80 Euro gewährt. Für Unternehmen ohne Kantine ergibt sich damit bei einem gleich bleibenden ...