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Ein Ehepaar brach vorzeitig seinen Urlaub ab, da die Frau an einer schweren Salmonellenerkrankung litt, die auf das im Hotel servierte Essen zurück zuführen war. Da nun der geplante Erholungseffekt nicht gegeben war, klagte das Paar auf Ersatz. Zuerst jedoch musste das Gericht klären, dass die Krankheit auch nachweislich durch das im Hotel zubereitete Essen verursacht wurde. Der Nachweis wurde erbracht. Die Minderung des Reisepreises wurde abgelehnt, jedoch einem Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreis ab Beginn der Krankheit wurde entsprochen. ...