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Der Salzburger Energy Drink Hersteller Red Bull hat vor dem Handelsgericht Zürich eine einstwillige Verfügung gegen die Schweizer Mineralquelle Zurzach erwirkt, die einen Drink unter dem Namen "red bat" anbietet. Nach der vorläufigen Entscheidung darf vorbehaltlich einer Aufbrauchfrist von 40 Tagen "red bat" in der Schweiz nicht mehr vertrieben werden. Mit der Klage demonstriere Red Bull seine "Entschlossenheit, ihre Marke gegen Missbräuchliche Annäherungen zu schützen", erkläre der Softdrinkhersteller ...