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Karlsruhe. Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg ist vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Die Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin wurde jetzt verworfen. Im Bundesland Baden-Württemberg dürfen Tankstellen, Kioske und Supermärkte zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr keinen Alkohol verkaufen. Das Verkaufsverbot in den Nachtstunden soll Alkoholmissbrauch vermeiden, gewalttätige Straftaten eindämmen und damit die Sicherheit erhöhen, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. ...
München. Der bayerische Innenminister Joachim Hermann setzt sich für ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot ein. Wie schon in Baden-Württemberg praktiziert, sollen zukünftig nachts keine harten Alkoholika wie Branntwein und branntweinhaltige Getränke mehr an Kiosken, Tankstellen und Supermärkten verkauft werden. Der Vorstoß des bayerischen Staatsministeriums basiert auf der polizeilichen Kriminalstatistik für das vergangene Jahr 2009. Demnach sind 16 Prozent aller Straftaten in Bayern unter Einfluss von Alkohol ...