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Karlsruhe. Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg ist vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Die Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin wurde jetzt verworfen. Im Bundesland Baden-Württemberg dürfen Tankstellen, Kioske und Supermärkte zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr keinen Alkohol verkaufen. Das Verkaufsverbot in den Nachtstunden soll Alkoholmissbrauch vermeiden, gewalttätige Straftaten eindämmen und damit die Sicherheit erhöhen, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. ...