Aktuelles aus der Gastronomie und mehr. Möchten Sie, dass wir auch über Sie und Ihren Betrieb, Konzept oder Ihre Veranstaltung berichten, dann informieren Sie sich hier über unsere PR-Angebote
München. Der sogenannte „Hygienepranger“ für gastronomische Einrichtungen ist mittels eines Beschlusses der Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes passé. Der BayVGH untersagte bereits im März die bei amtlichen Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- bzw. hygienerechtlichen Mängel im Internet auf der hierfür eingerichteten Plattform (www.lgl.bayern.de) zu veröffentlichen. Das berichtet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer Pressemitteilung. Gegen die Publikation der bei Kontrollen festgestellten Mängel ...