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Der in Karlsruhe entschied jüngst in einem Urteil, dass das Amerikanische „Budweiser“- Bier in Deutschland nicht als „American Bud“ vertrieben werden darf. Die Bezeichnung ähnele zu sehr der Bezeichnung „Bit“ für „Bitburger“- Bier. Es entstehe so eine Gefahr der Verwechslung mit der älteren, deutschen Marke.