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Media Markt muss nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az: 102 O 97/05) seine Ware deutlich sichtbar entsprechend der Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (EnVKV) auszeichnen. Mit dem Urteil wird nach einer Musterklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zunächst eine Media Markt-Filiale in Berlin verpflichtet, ihre so genannte "Weiße Ware" (Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Wäschetrockner etc.) korrekt, d.h. nicht verdeckt, sondern deutlich sichtbar auszuzeichnen. Bei Testbesuchen in Saturn- und Media Markt-Filialen ...