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Verbraucherzentrale: Angriff auf die CMA
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht juristisch gegen Fleisch-Werbung der CMA vor. "Man könnte den Eindruck gewinnen, dass man nur durch ein Mehr an Fleisch gesünder leben kann", so Thomas Isenberg, Leiter des Fachbereichs Gesundheit und Ernährung im vzbv. Werbung mit Krankheitsbezug ist für Lebensmittel gemäß Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) verboten. Um die nach Auffassung der vzbv unlautere Werbung zu unterbinden, hat der Verband der CMA eine Abmahnung zugestellt und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Eine Stellungnahme der CMA gibt es noch nicht, da die Abmahnung offiziell noch nicht vorliegt. Aber der vzbv geht noch weiter: "Diese Art der Werbung zeigt, dass die Reform des Agrarmarketings und des Absatzfondsgesetzes in der letzten Legislaturperiode auf halber Wegstrecke liegen geblieben ist", so Thomas Isenberg. "Statt lediglich Fleischprodukte plakativ oder unseriös anzupreisen, sollte die Bundesregierung sicherstellen, dass das jährlich rund 70 Mio. Euro umfassende Budget des Absatzfonds der deutschen Agrarwirtschaft für wahrhaftige und differenzierte Verbraucherinformation ausgegeben wird." Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Bundesregierung auf, das im letzten Jahr novellierte Absatzfondsgesetz nachzubessern. "Um die Verbraucherinteressen zu stärken", fordert der vzbv zudem einen Sitz im Verwaltungsrat der CMA.
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