Verwaltungsgericht Köln erlaubt E-Zigaretten in der Kneipe |
Köln. Laut eines Urteils des Verwaltungsgerichtes in der Domstadt sind E-Zigaretten in Gaststätten nicht verboten. Damit wurde der Klage eines Kölner Gastronomen stattgegeben, der seinen Gästen den Konsum von E-Zigaretten erlauben will. Dies teilte das Verwaltungsgericht Köln mit.
Der klagende Gastwirt betreibt in Köln ein Lokal und duldete dort das Rauchen von E-Zigaretten. Die Stadt erfuhr von der Handhabe und kündigte Ordnungsmaßnahmen an. Man vertritt die Auffassung, dass der Gebrauch von E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz des Landes NRW (NiSchG) falle und daher in Gaststätten verboten sei. Der Kläger hingegen führte an, dass nicht geraucht werde weil keine Verbrennung stattfinde. Damit sei das Einbeziehen von E-Zigaretten in das Rauchverbot verfassungswidrig.
Nun bestätigte das Gericht im Wesentlichen die Meinung des Wirtes. Eine E-Zigarette werde nicht im Sinne des Gesetzes „geraucht“. Rauchen definiere sich über die Inhalation von Rauch, der durch die Verbrennung von Tabak entsteht. In einer E-Zigarette verdampft hingegen eine nikotinhaltige Flüssigkeit. Das Nichtraucherschutzgesetz diene außerdem dem Schutz von Nichtrauchern vor den Gefahren des Tabakrauchs.
Deshalb könne man die Gefahren des Passivrauchens und die aus dem Konsum von E-Zigaretten folgenden Risiken nicht vergleichen. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Sie muss innerhalb von einem Monat beim Oberverwaltungsgericht eingereicht werden.