Gastro
Search For:  
WHERE?  
Malaysia »
city ( Distrito Nacional ) » [Change City]
 
Other
latest latest   Most visited Most visited   most rated most rated
Meininger Hotels: 2027 öffnet neues Haus in Straßburg
Flughafen Berlin-Brandenburg: Kiez & Friends verbreitet Markthallen-Flair
Urban Loft Cologne Friedrich Marrenbach übernimmt die Leitung
Steigenberger Hotels: Drei Neuzugänge in den Führungsetagen​
Gault & Millau 2024: Hillside Beach Club gewinnt Best Resort Hotel Award

Wein: Kennzeichnung „bekömmlich“ ist verboten

Luxemburg. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von Anfang September dürfen Weinerzeuger ihr Produkt nicht mehr mit dem Zusatz „bekömmlich“ vermarkten. Als Begründung führten die Richter an, dass eine solche Bezeichnung bei alkoholischen Getränken eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe darstelle.

Die Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder werden von der rheinland-pfälzischen Winzergenossenschaft Deutsches Weintor unter der Bezeichnung „Edition Mild“ mit dem Zusatz „sanfte Säure“ vermarktet. Auf dem Etikett ist zu lesen: „Zum milden Genuss wird er durch Anwendung unseres besonderen LO3 Schonverfahrens zur biologischen Säurereduzierung.“ Auf den Weinflaschen ist der Aufdruck „Edition Mild bekömmlich“ zu lesen, im Preisverzeichnis ist vom Wein als „Edition Mild – sanfte Säure/bekömmlich“ die Rede.

Nun beanstandete die zuständige rheinland-pfälzische Behörde für die Überwachung des Vertriebs alkoholischer Getränke die Bezeichnung. Es handele sich dabei um eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe. Die Winzergenossenschaft ihrerseits klagte vor Gericht: der Bezeichnung sei rechtens. „Bekömmlich“ weise keinen Gesundheitsbezug auf, sondern betreffe nur das allgemeine Wohlempfinden.

Der Europäische Gerichtshof sah dies anders – und wies die Argumentation zurück. Die Bezeichnung impliziere eine leichte Aufnahme und Verdaulichkeit des Weins. In der Konsequenz suggeriere dies, dass auch bei wiederholtem Genuss das Verdauungssystem aufgrund des reduzierten Säuregehalts gesund bleibe. „Somit stellt diese Bezeichnung eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe dar”, so der EuGH.

Angaben zu alkoholischen Getränken müssten „frei von jeder Mehrdeutigkeit sein, damit die Verbraucher in der Lage sind, ihren Konsum unter Berücksichtigung aller sich daraus ergebenden Gefahren zu regulieren und auf diese Weise ihre Gesundheit wirksam zu schützen”, so das Gericht.

Comments

There are no comments to this news. Be the first one!
Post a comment
Name
E-mail
To save your comment you have to enter the letters you see in the green box into the white space below.
Comment
follow us on twitter

Search for news

Empfehlungen

Press distributor

If you would like us to report about you as well, just add us to your press distributor: news(at)gastro.de

News editor info

Username  mb
Email  bohlaender@gastro.de

Tags

Polls

Trade Journal

Which trade journal do you read regularly to get gastronomic and hotel news?









Please login or register