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Weitergabe von Payback-Kundendaten eingeschränkt
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Der deutsche Kundenkarten-Marktführer Payback muss nach einem Gerichtsurteil zur Weitergabe von Kundendaten die ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen einholen. Es genüge nicht, wenn der Kunde sich per Ankreuzen gegen die Verwendung seiner Daten zu Marktforschungs- und Werbezwecken aussprechen müsse, urteilte das Landgericht München nach Angaben von Payback. Vielmehr müsse der Kunde dies ausdrücklich durch Ankreuzen genehmigen. Geklagt hatte nach einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der das Urteil als "Erfolg für den Verbraucher- und Datenschutz" bezeichnete. Payback verwies dagegen darauf, dass sein Verfahren "allgemein üblich und kundenfreundlich" und zudem mit den zuständigen Behörden abgestimmt worden sei.
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