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    Alcopops: Keine Strafsteuer

    Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL), Berlin, lehnt den Vorschlag der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marion Caspers-Merk zur Einführung einer „Strafsteuer“ auf branntweinhaltige Mischgetränke ab. Fiskalische Instrumente hält der BVL generell für ungeeignet, um gesundheitspolitische Ziele erreichen zu wollen. Der BVL verweist im Übrigen auf das strikte Jugendschutzrecht, das die Abgabe dieser Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren verbietet. Nach dem Jugendschutzgesetz (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG) besteht für Getränke, die Branntwein nicht nur in geringfügiger Menge enthalten, ein absolutes Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren. Hierzu zählen auch die so genannten „Alcopops“ wie etwa Wodka-Lemon und Rum-Cola. Der BVL hat seine Mitglieder in der Vergangenheit stets auf die strengen Vorgaben des Gesetzgebers hingewiesen. Selbstverständlich hält sich jeder verantwortungsvolle Einzelhändler an die gesetzlichen Vorgaben und gibt solche alkoholischen Mixgetränke nicht an Minderjährige ab. Es liegt in der gesamtgesellschaftlichen und familiären Verantwortung, Kinder und Jugendliche über eine frühzeitige Aufklärung vor missbräuchlichem Alkoholkonsum zu schützen. Der BVL wird auch zukünftig an allen sinnvollen Maßnahmen mitwirken, um dieser Zielsetzung gerecht zu werden.

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