Aldi wegen Backautomaten verklagt |
Duisburg. Streit um’s Brötchen gab es diese Woche bei Aldi. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks verklagte den Discounter wegen „irreführender Werbung“, da es sich bei deren Backautomaten keineswegs um solche handele.
Aldi Süd warb vor einem Jahr damit, flächendeckend Backautomaten in ihren Filialen aufstellen zu wollen, um frische Backwaren zum Niedrigpreis anbieten zu können – frische Brötchen für 15 Cent. Eingetragene Handwerksbäckereien im näheren Umkreis eines solchen Backautomaten hätten seither deutliche Einbußen zu verzeichnen, so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckereihandwerks, Armin Werner. Nachdem man von Seiten der Supermarktkette bereits die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung abgelehnt hatte, wurde nun am Montag beim Landgericht Duisburg Klage eingereicht.
Beklagt wurde, dass die von Aldi angepriesenen Backautomaten lediglich in der Lage seien Brötchen aufzuwärmen, bestenfalls leicht anzurösten, folglich keine Öfen seien.
Von Verbrauchertäuschung sprach man auch in Zusammenhang mit verschiedenen Produktbezeichnungen. Als Beispiel zog Armin Werner das, von Aldi mit dem Satz „mit 34 Prozent Roggenmehl“, beworbene Roggenmischbrot heran. Bäckereiübliche Leitsätze für ein solches Brot sähen jedoch einen Anteil von 50 Prozent und mehr, bezogen auf das Mehl, vor, wie Werner angab.
Bei Aldi Süd protestierte man entschieden gegen die erhobenen Vorwürfe. „Von Verbrauchertäuschung könne keine Rede sein. Im Ofen fände aufgrund der langen Erhitzung eine Verkleisterung des Mehls statt, somit könne nicht nur von einem Aufwärmen gesprochen werden“, so der Discounter. Desweiteren würde der Kunde auf den Fremdbezug der Teigstücke hingewiesen.
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