Best-Preis-Klausel: Bundeskartellamt mahnt HRS ab |
Bonn. Die sogenannte Best-Preis-Klausel der HRS-Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH, Köln (HRS) hat die Aufmerksamkeit des Bundeskartellamtes auf sich gezogen. Nun mahnte die Behörde das Unternehmen unter anderem wegen Verstoßes gegen §§ 1 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ab. Dies berichtet das Bundeskartellamt in einer Pressemeldung. Die Best-Preis-Klausel als Meistbegünstigungsklausel sieht vor, dass HRS von ihren Hotelpartnern für das gesamte Angebot im Internet den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantiert bekommt. Für den März diesen Jahres ist nochmals eine Verschärfung der Vereinbarung vorgesehen: dann soll sie auch für das Hotelangebot an der Rezeption gelten, heißt es in der Pressemitteilung. In der Vergangenheit habe HRS bereits mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht eingehalten haben, für weitere Buchungen gesperrt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „HRS ist das mit Abstand führende Hotelportal in Deutschland. Durch die Best-Preis-Klausel wird Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen. Newcomern wird der Markteintritt erschwert. Deshalb stellen diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar.“ Die Abmahnung des Amtes betrifft die Meistbegünstigungsklausel von HRS. Nicht betroffen ist die vor kurzem angekündigte Erhöhung der Provisionen, die von vielen Hoteliers beklagt wird. HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge sagte, dass man die Bedenken der Behörde ernst nehme. Allerdings habe man gute Argumente dafür, dass der Wettbewerb nicht eingeschränkt wird: Zudem komme die Beste-Preis-Klausel letztendlich den Kunden zugute.
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