Bundesgerichtshof entscheidet im Streit über Bavaria-Bier |
München. Die holländische Bavaria Brauerei muss die Marke „Bavaria“ in Deutschland aufgeben. Dieses Urteil fällte im November der Bundesgerichtshof (BGH) nach einem langjährigen Rechtsstreit um die Löschung der in Deutschland geschützten Marke „Bavaria Holland Beer" der holländischen Bavaria Brauerei, Lieshout - zugunsten des Bayerischen Brauerbundes.
Der BGH wies damit die Beschwerde der Bavaria Brauerei gegen die Nichtzulassung einer erneuten Revision des zuvor schon zugunsten des Bayerischen Brauerbundes ergangenen OLG-Urteils im selben Rechtsstreit zurück. Zudem wurde die Brauerei zur Löschung der in Deutschland eingetragenen Bavaria-Marke verurteilt. Die holländische Bavaria Brauerei hatte einst im April 1995 registriert. Im Jahr 2001 wurde dann die Schutzbezeichnung „Bayerisches Bier g.g.A." eingetragen. Danach hatte der Bayerische Brauerbund e.V. die Löschungsklage gegen die Bavaria-Brauerei eingereicht.
Friedrich Düll, Präsident des Spitzenverbandes der Bayerischen Brauwirtschaft, bezeichnete das Urteil als „Meilenstein in der Bekämpfung von Trittbrettfahrern, die sich bewusst über die Aufmachung und Kennzeichnung von außerbayerischen Bieren an den guten Ruf unseres Volksgetränks anlehnen.“ Mit der Entscheidung werde Verbraucherschutz praktiziert und man stütze das Grundverständnis von Klarheit und Wahrheit auf dem Etikett von Lebensmitteln. „Es stärkt die von der EU unter besonderen Schutz gestellten Spezialitäten, zu der auch bekannte Bezeichnungen wie 'Prosciutto di Parma' (Parmaschinken), 'Feta', 'Roquefort' oder 'Lübecker Marzipan' gehören, vor Nachahmern“, berichtet Düll. Das Bayerische Reinheitsgebot für Bier datiert aus dem Jahre 1516.
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