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Bundeskartellamt bittet Kaffeeröster wegen Preisabsprachen zur Kasse

Bonn. Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen insgesamt acht Kaffeeröster und den Deutschen Kaffeeverband e.V., Hamburg, (DKV) verhängt. Es wurden zehn verantwortliche Beschäftigte ausgemacht, denen Preisabsprachen im Außer-Haus-Bereich vorgeworfen werden. Die Geldbußen belaufen sich insgesamt auf circa 30 Millionen Euro. Dies gab das Bundeskartellamt bereits am 9. Juni in einer Pressemitteilung bekannt. Das Verfahren wurde nach Auskunft des Amtes zufolge durch einen Bonusantrag der Alois Dallmayr Kaffee oHG, München eingeleitet. Damit bleibt das Unternehmen straffrei.

Zu den beschuldigten Kaffeeröstern zählen die Hamburger Unternehmen J.J. Darboven und Tchibo, die Kraft Foods Außer Haus Service GmbH sowie die Gebr. Westhoff GmbH & Co. KG aus Bremen, Melitta aus Minden, Luigi Lavazza aus Frankfurt, Seeberger aus Ulm und Segafredo Zanetti aus München. Das Amt erklärte, dass auch der Deutsche Kaffeeverband unmittelbar an den Preisabsprachen beteiligt war. Der Verband habe die Preiserhöhung von Anfang 2005 mittels einer eigenen Pressemitteilung begleitet und unterstützt, so die Kartellwächter.

Seit mindestens 1997 bis Mitte 2008 sei man im Rahmen eines Arbeitskreises beim Deutschen Kaffeeverband e.V. zusammengekommen und habe Preise für Röstkaffee aufeinander abgestimmt. Die nun verhängten Geldbußen gegen die Kaffeeunternehmen seien noch nicht rechtskräftig, die Unternehmen hätten sich aber zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereit erklärt, berichtet das Bundeskartellamt.

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