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Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Bierbrauer

Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen Bierbrauer
Symbolfoto Bier

Bonn. Aufgrund von verbotenen Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Bußgelder gegen verschiedene Bierproduzenten angeordnet. Die Strafen belaufen sich auf eine Gesamtsumme von 106,5 Millionen Euro. Zu den beteiligten Unternehmen zählen die Bitburger Braugruppe GmbH (Bitburger), Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG (Krombacher), C. & A. Veltins GmbH & Co. KG (Veltins), Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG (Warsteiner) und Privat-Brauerei Ernst Barre GmbH (Barre). Das berichtet das Bundeskartellamt in einer Pressemitteilung.

Zudem ist von sieben persönlich Verantwortlichen die Rede. Dem Verfahren ging ein Bonusantrag der Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH (AB InBev) voraus. In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wird gegen die genannte Firma keine Geldbuße fällig. Indessen laufen noch Ermittlungen gegen zwei weitere Brauereikonzerne. Auch vier regionale Brauereien aus Nordrhein-Westfalen sowie der entsprechende Regionalverband sind noch im Visier der Gesetzeshüter. Dabei gehe es ebenfalls um die Beteiligung an einem regionalen Absprachekreis, heißt es weiter von Seiten des Amtes.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch unsere Ermittlungen konnten wir Absprachen zwischen Brauereien nachweisen, die überwiegend auf rein persönlichen und telefonischen Kontakten beruhten. Für Fassbier wurden die Preiserhöhungen der Jahre 2006 und 2008 in der Größenordnung von jeweils fünf bis sieben Euro pro Hektoliter abgesprochen. Für Flaschenbier wurde in 2008 eine Preiserhöhung abgesprochen, die zu einer Verteuerung des 20-Flaschen-Kastens von einem Euro führen sollte.“

Im Verfahren kooperierten schließlich auch Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner auf der Basis der Bonusregelung mit dem Bundeskartellamt. Die Behörde erzielte mit allen fünf bebußten Firmen ein sogenanntes „Settlement“, eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung. Gemeinsam mit der Kooperation resultierte das Settlement in einer Minderung des Bußgeldes, heißt es weiter. Noch ist nichts rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

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