Bundesverband Systemgastronomie: „Es gibt kein Fast-Food-Privileg“ |
München. Der Bundesrechnungshof veröffentlichte jetzt den Vorschlag, ein sogenanntes „Umsatzsteuerprivileg für die Fast-Food-Gastronomie" zu streichen. „Ich bin sehr erstaunt über diese populistische Darstellung und würde mir zu einem wichtigen Thema wie den Staatsfinanzen mehr Sachlichkeit wünschen.", so Valerie Naumann, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Systemgastronomie BdS. „Es gibt in Deutschland kein Fast-Food-Privileg." Das Umsatzsteuerrecht sieht für rund 20 Waren und Dienstleistungen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent vor. Diese Liste enthält auch den Posten Lieferung von Lebensmitteln. Hierunter fällt der Außer-Haus-Verkauf von Systemgastronomen und herkömmlichen Gaststätten genauso wie der von Lebensmitteleinzelhändlern, Bäckern und Metzgern sowie die Essenslieferung für Krankenhäuser, Kindergärten oder Altenheime. Diese größtenteils mittelständischen Unternehmen seien in Deutschland für die Beschäftigung von weit über eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verantwortlich und ermöglichten die Ausbildung vieler Tausend junger Menschen, so der BdS. „Fordert man die Abschaffung der sieben Prozent für Außer-Haus-Lebensmittel, hätte dies unüberschaubare Folgen für all diese Unternehmen, die Lebensmittel liefern. Unser aller Anliegen sollte es sein, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft zu fördern und nicht noch stärker zu belasten.", so Naumann. Bei der reduzierten Umsatzsteuer für "Außer-Haus" handle es sich um geltendes Recht, das von den Finanzämtern kontrolliert und von den Verbandsmitgliedern des BdS ordnungsgemäß angewendet werde.
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