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Dänemark: Steuergesetz zur Verbesserung der Essgewohnheiten

Dänemark: Steuergesetz zur Verbesserung der Essgewohnheiten
Toast mit Butter

Kopenhagen. Es mutet seltsam an, ist aber Wirklichkeit: in Dänemark ist eine Fettsteuer eingeführt worden. Das neue Steuergesetz ist am 1. Oktober 2011 in Kraft getreten und soll eine Verbesserung der Essgewohnheiten zur Folge haben. Dabei gilt: je fetter desto teurer. Dies berichtet der aid in einer Pressemeldung. Lebensmittel, die als primäre Quellen von gesättigten Fettsäuren gelten, werden zusätzlich mit 16 Dänischen Kronen (circa 2,15 Euro) pro Kilo gesättigte Fettsäuren besteuert, heißt es.

Darunter fallen alle Rohwaren, die mehr als 2,3 Prozent gesättigte Fettsäuren aufweisen. Zukünftig wird ein Lebensmittelprodukt anhand dem Anteil der gesättigten Fettsäuren in den verwendeten Rohstoffen besteuert. Eine Berechnung erfolgt demnach zum Beispiel für eine Lasagne mittels einzelner Aufstellungen des Käses, des verwendeten Öls und dem rohen Hackfleisch. Die neue gesetzliche Regelung will damit die dänische Bevölkerung vor zu viel gesättigten Fettsäuren schützen, heißt es. Dadurch werde das Risiko für Übergewicht und Herzkreislauferkrankungen gesenkt. Eine fiskalische Regulierung des Einkaufsverhaltens ist in dem skandinavischen Land nichts Neues. Auch Genussmittel wie Alkohol, Zucker und Tabak sind hoch besteuert und dementsprechend sehr teuer.

Mittels des Gesetzes sollen die Lebensmittelhersteller dazu bewegt werden, gesättigte Fettsäuren in den Produkten zu verringern. Diese zeigten sich jedoch wenig erfreut und befürchten nun Einbußen bei den Arbeitsplätzen. Sie prognostizieren aufgrund der Preiserhöhungen eine Senkung der Qualitätsansprüche. Dies könne dann zu einer erhöhten Nachfrage an ausländischen Produkten führen. Die Steuer gilt jedoch sowohl für einheimische als auch für importierte Waren. Für kleine Lebensmittelproduzenten und Importeure gilt die neue Steuerpflicht nicht.

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