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DEHOGA Hessen mahnt unlautere Sternewerbung

DEHOGA Hessen mahnt unlautere Sternewerbung
Foto: DEHOGA

Wiesbaden. Nur wo DEHOGA draufsteht, sind auch echte Hotelsterne drin. Die hessische Vertretung des „Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes“ ist bei der Hotelklassifizierung in die Offensive gegangen und hat mehrere Dutzend Betriebe im Bundesland wegen unlauterer Sternewerbung abgemahnt. Dies berichtet der Verband in einer Pressemeldung.

Die betroffenen Betriebe hatten mit Sternen geworben obwohl sie nicht vom DEHOGA klassifiziert waren. In den rund 80 Hotels herrschten teils katastrophale Missstände, heißt es. „Wir sind aufgefordert, im Interesse der klassifizierten und verlässlichen Beherbergungsbetriebe kompromisslos gegen Hotels vorzugehen, die mit Sternen gegenüber ihren Gästen ein Qualitätsversprechen abgeben, das sie gar nicht einhalten. Hier geht es um Verlässlichkeit und Vertrauen und den guten Ruf der hessischen Hotellerie“, berichtet der zuständige Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen, Julius Wagner.

Im Bereich der Hygiene-Standards war indessen wenig zu beanstanden, heißt es. Allerdings sei die Werbung mit Sternen irreführend und unzulässig – bis sie eben vom DEHOGA eingestuft worden sind. Einen Hotelstern erhalten Hoteliers erst im Anschluss an ein aufwändiges Prüfverfahren. Werden die nötigen Kriterien erfüllt, erhält man die Klassifizierung für drei Jahre. In regelmäßigen Abständen wird dann immer wieder überprüft. Momentan gibt es in Hessen 552 gültig klassifizierte Hotels (5 X 1 Stern, 50 X 2 Sterne, 319 X 3 Sterne, 164 X 4 Sterne, 14 X 5 Sterne).

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