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DEHOGA prüft Verfassungsbeschwerde

Stuttgart. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage, die der Hotel-und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg bei mehr als 300 gastgewerblichen Kleinbetrieben und Discotheken durchgeführt hat. Ein Monat nach dem Inkrafttreten des Landesnichtraucherschutzgesetzes fürchtet nach Angaben des Verbands jeder zweite der befragten Betriebe um die Existenz. Mehr als zwei Drittel der Betriebe rechnen damit, dass Arbeitsplätze durch das Rauchverbot verloren gehen. „Wir haben gezielt Kleinbetriebe und Discotheken angeschrieben, weil wir hier besonders massive Auswirkungen durch das Rauchverbot erwarten“, so DEHOGA-Präsident Peter Schmid. Gleichzeitig betont Schmid, dass vor allem die größeren Betriebe der Speisegastronomie offenbar weniger Probleme mit dem „Landesnichtraucherschutzgesetz“ haben. „Es gibt durchaus Betriebe, die mit dem Gesetz klarkommen oder sogar davon profitieren – das bestreitet im DEHOGA niemand. Uns ging es mit der Umfrage aber darum, auf die Probleme der Kleinbetriebe und der Discotheken hinzuweisen.“ Die Prognosen des Verbandes werden durch das Umfrageergebnis bestätigt: 63 Prozent der befragten Kleinbetriebs- und Discothekeninhaber geben an, dass sie bereits in den ersten Wochen nach Inkrafttreten des Verbots Umsatzverluste hinnehmen mussten – lediglich 3,3 Prozent der befragten Betriebe meldeten ein Umsatzplus. Besonders betroffen vom Rauchverbot sind laut DEHOGA die Einraum-Gaststätten, die keine Raucher-Nebenräume ausweisen können sowie Discotheken, denen der Gesetzgeber in Baden-Württemberg ausdrücklich verboten hat, Nebenräume für Raucher anzubieten. 83,7 Prozent der vom DEHOGA befragten Discotheken melden Umsatzrückgänge – die angegebenen Umsatzverluste liegen im Mittel bei knapp 28 Prozent. 61 Prozent – also fast zwei Drittel der Diskothekenbetreiber, sehen ihr Unternehmen durch das Rauchverbot in der Existenz bedroht. „Etliche Unternehmer berichten von Gästeabwanderungen in andere Betriebsarten oder in Discos anderer Bundesländer, wo noch kein Rauchverbot gilt“, so Peter Schmid. Über 80 Prozent der befragten Disco-Betreiber befürchten laut DEHOGA Probleme durch Anwohnerbeschwerden, wenn Gäste vor dem Betrieb rauchen. Ebenfalls massiv betroffen von negativen Auswirkungen des Rauchverbotes sind auch Gaststätten, Kneipen und Bars mit nur einem Gastraum: Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der befragten Betriebe in dieser Kategorie fürchten laut DEHOGA durch das Rauchverbot um die Existenz, fast 70 Prozent der Einraum-Betriebe melden Umsatzverluste durch das Rauchverbot. Der Anteil der Betriebe, die mit Arbeitsplatzverlusten durch das Nichtraucherschutzgesetz rechnen, liegt in der Umfrage bei 69 Prozent. „Unsere Umfrageergebnisse zeigen die Wettbewerbsverzerrungen durch das Nichtraucherschutzgesetz in aller Deutlichkeit auf. Während größere Speisebetriebe mit dem Rauchverbot offenbar besser zurechtkommen, sind kleine Gasthäuser, Kneipen, Bars und Diskotheken massiv benachteiligt“, so DEHOGA-Präsident Schmid. „Aus vielen Rückmeldungen der Betriebsinhaber spricht die Verbitterung darüber, dass die Politik offenbar keine Rücksicht auf die wirtschaftliche Existenz von Kleinbetrieben nimmt. Einige Unternehmer kündigen im Fragebogen die Schließung ihrer Gaststätte an.“ Der Verband plädiert angesichts der massiven wirtschaft- lichen Probleme durch das Rauchverbot für eine Kennzeichnungspflicht, wie sie auch in Spanien für kleine Gaststätten gilt: „Betriebsinhaber sollten selbst entscheiden können, ob sie ihren Betrieb als Raucher- oder als Nichtraucherlokal führen.“ Für eine solche Lösung haben sich bei der DEHOGA- Umfrage fast drei Viertel der Befragten Unternehmer ausgesprochen. Auch die Ungleichbehandlung der Discotheken, die im Unterschied zu anderen Betriebsarten keine Nebenräume für Raucher anbieten dürfen, wird vom DEHOGA massiv kritisiert. Die Gesetzentwürfe der Länder Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz sehen eine solches Sonderregelung für Discotheken nicht vor. Der DEHOGA Baden-Württemberg prüft derzeit die Erfolgschancen einer Verfassungsbeschwerde gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz. Peter Schmid: „Unser Verband wird alle sinnvollen und erfolgversprechenden Möglichkeiten nutzen, um den Inhabern von Kleinbetrieben und Discotheken zu helfen.“

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