DEHOGA Sachsen und Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten beschließen Entgelttarifvertrag |
Dresden. DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Sachsen und Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (Landesbezirk Ost) haben sich auf einen Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen geeinigt. Das berichten die beiden Parteien in einer gemeinsamen Presseeklärung. Am 14. Mai beschloss man in der ersten Runde der Tarifverhandlungen die neue Vereinbarung für tarifgebundene Beschäftigte. Der vorangegangene Tarifvertrag war zum 30. April ausgelaufen.
Mit dem aktuellen Entwurf erhöhen sich die Bezüge in einer ersten Stufe ab 1.06.2013 um 3,1 % für alle Bewertungsgruppen. Stufe zwei ab dem 1.05.2014 sieht eine weitere Erhöhung der Entgelte um 2,8 % vor. Der Tarifvertrag ist für den Zeitraum bis zum 30.04.2015 veranschlagt. Zudem erhöht man, beginnend ab 1.08.2013, die Ausbildungsvergütungen für die Ausbildungsberufe im Gastgewerbe für alle drei Lehrjahre in einem Zwei-Stufenplan.
„Damit stellen sich beide Tarifparteien der besonderen Verantwortung für die weitere Herausbildung des Berufsnachwuchses der Branche in Sachsen“, heißt es in der Erklärung von DEHOGA Sachsen und Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten
Landesbezirk Ost.
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