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EU: Parmesan und Co. besser geschützt

Lebensmittel aus bestimmten Regionen Europas können zu Recht besonders geschützt werden. Die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf hat im Streit zwischen den USA, Kanada und der EU über Lebensmittelkennzeichnungen zu Gunsten der Europäer entschieden. Ein WTO-Schiedsgericht habe einen Vorstoß der USA und Kanada zurückgewiesen, wonach der Schutz europäischer Produkte gegen weltweite Handelsregeln verstoße, teilte die EU-Kommission mit.

Dabei geht es um geschützte geographische Ursprungsbezeichnungen für bestimmte Lebensmittel wie etwa Parmesan- und Feta-Käse oder Weinsorten wie Beaujolais und Chianti. Die EU-Kommission hatte der WTO im vergangenen Jahr eine Liste mit mehr als 40 derartiger Produkte vorgelegt, die sie auch weltweit schützen lassen will. Nach Ansicht der USA und Australiens stellt die Koexistenz von Handelsmarken und Ursprungsbezeichnungen ein Hindernis für den internationalen Handel dar.

In der EU gibt es eine Liste mit rund 700 Produkten, die an die regionale Herkunft geknüpft und damit geschützt sind. Die USA hatten kritisiert, dass Regionalprodukte außerhalb der EU nicht in der Union geschützt werden könnten. Die Kommission hatte dies verneint und darauf verwiesen, dass bislang noch kein US-Unternehmen eine derartige Registrierung beantragt habe. Das WTO-Panel forderte die Union nach Angaben der EU-Behörde jedoch auf, die Regeln dafür zu präzisieren, damit regionale Lebensmittelproduzenten aus Nicht-EU-Staaten direkt und nicht über ihre Regierungen die Aufnahme in die Liste beantragen könnten.

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