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Freie Bahn für US-Wein

Das lange umstrittene Weinabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA ist unter Dach und Fach. Damit legten sie einen zwei Jahrzehnte dauernden Zwist um Methoden der Weinherstellung und Weinnamen bei. Deutschland hat das Abkommen bis zum Schluss abgelehnt, war damit aber bei den anderen EU-Staaten ziemlich isoliert. Nach dem Abkommen verpflichten sich die USA, europäische Weinnamen wie "Port", "Sherry" oder "Champagne" Weinen aus der EU vorzubehalten und die Verwendung der Namen durch US-Anbieter in den USA zu begrenzen. Im Gegenzug erkennen die Europäer in den USA bestehende Weinbereitungsverfahren an. Neue US-Methoden werden geprüft und in der EU dann zugelassen, wenn keine Einwände erhoben werden. Mit dem Abkommen entgehen die europäischen Weinbauern zudem einem beschwerlichen Zertifizierungsverfahren, das die USA in diesem Jahr anlaufen lassen wollten. Die EU ist nun davon ausgenommen. Außerdem hatten die USA mit dem Gang zur Welthandelsorganisation (WTO) gedroht, sollte es kein Abkommen geben. Vielen Weinherstellern in der EU stößt allerdings sauer auf, dass ihre US-Konkurrenten Teilchen aus Eichenholz in den Wein mischen dürfen, um den typischen "Barrique"-Geschmack zu erzeugen. In Europa müssen dafür weiterhin die teuren kleinen Fässer aus Eichenholz verwendet werden. Außerdem sehen viele europäische Weinbauern die Namen ihrer Weine noch immer nicht als ausreichend geschützt an. Das Abkommen wurde von den EU-Landwirtschaftsministern im Dezember 2005 gegen die Stimmen von Deutschland, Österreich und Portugal gebilligt. Es soll den EU-Weinerzeugern erleichtern, ihre Produkte in die USA zu exportieren. Die USA sind für die EU der wichtigste Absatzmarkt. Die jährlichen EU-Weinausfuhren auf den US-Markt haben einen Wert von mehr als 2 Mrd. Euro, 40 Prozent des gesamten Weinexports.

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