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Handel gegen neues Rundfunkgebühren-Gesetz

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand - acht Verbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft, darunter der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) - spricht sich in einem gemeinsam vorgelegten Positionspapier nachdrücklich gegen die geplante zusätzliche Erhebung von Rundfunkgebühren auf internetfähige Endgeräte wie Computer oder UMTS-Telefone aus.

Da es sich bei Computern in Gewerbebetrieben eindeutig um Arbeitsgeräte handelt, die nicht als so genannte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" genutzt werden, hält die AG Mittelstand die Gebühren auf Arbeitsgeräte für unsinnig und nicht gerechtfertigt. Internetanwender am Arbeitsplatz sind keine Rundfunk- und Fernsehnutzer und dürfen deshalb nicht in die Finanzierung der Rundfunkanstalten einbezogen werden.

Für die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand ist das Vorhaben klar mittelstandsfeindlich, da gerade kleinere Unternehmen bisher häufig kein herkömmliches Rundfunkgerät in ihrem Geschäft betreiben und nun erstmalig gebührenpflichtig werden. Dies führt insbesondere zu Mehrfachbelastungen in mittelständischen Branchen, die über zahlreiche Filialen oder Betriebsstätten verfügen, da für jede eine separate Gebühr zu entrichten wäre.

Wenn von den mehr als 2.000.000 Betrieben, die in den Verbänden der AG Mittelstand organisiert sind, nur die Hälfte über internetfähige Rechner oder Handys verfügen würde, und wenn bereits die Hälfte dieser Unternehmen ein Radio angemeldet hätte, würden Zusatzkosten von 170 Mio. Euro entstehen. Diese Rechnung ist angesichts der vorliegenden Umfrageergebnisse noch vorsichtig, da in der Realität der Anteil der Internetnutzer über 50 Prozent liegen dürfte und die Zahl zusätzlicher Filialen hier unberücksichtigt geblieben ist. Für die Wirtschaft insgesamt ist mit einer Zusatzbelastung von rund 500 Mio. Euro zu rechnen.

Um ungerechtfertigte Belastungen für den Mittelstand zu vermeiden, fordert die Arbeitsgemeinschaft den Übergang zu einem Rundfunkgebührensystem, das nicht mehr an dem Bereithalten eines Gerätes ansetzt, der neuen Technik Rechnung trägt, Mehrfachbelastungen von Unternehmen vermeidet und die Benachteiligung von Betrieben gegenüber Privathaushalten beendet. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand fordert daher die Landesregierungen auf, diese neue mittelstandsfeindliche Abgabe zu unterbinden. Bis zu einer entsprechenden Neuregelung müssen internetfähige Geräte in Betrieben auch über 2007 hinaus von der Gebührenpflicht ausgenommen werden.

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