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Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes - Auswirkungen auf die Branche?

Berlin. Nach jahrelangen Verhandlungen haben Bund und Länder nun die Föderalismusreform beschlossen. Mit dieser seit 1949 umfassendsten Verfassungsreform hat die Spitzenrunde aus Ministerpräsidenten, Bundesministern sowie der Führung der beiden Koalitionsfraktionen das Kräfteverhältnis zwischen Bund und Ländern so justiert, dass die Gesetzgebung künftig beschleunigt und gegenseitige Blockaden von Bundestag und Bundesrat ausgeschlossen werden können. Dafür mussten die Länder ihre Zustimmungsrechte bei allen Bundesgesetzen von 70 auf etwa 30 Prozent reduzieren, erhielten dazu aber im Gegenzug mehr eigene Kompetenzen. So kann nun jedes Bundesland Bereiche wie die bislang bundeseinheitlich geregelten Ladenöffnungszeiten selbst bestimmen. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) – der als Spitzenverband die Interessen von Einzelhandelsunternehmen aller Größenordnungen, Standorte und Branchen vertritt – forderte die Bundesländer jedoch auf, sich auf ein einheitliches Vorgehen zu verständigen. Doch die Vorstellungen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes gehen weit auseinander: Während beispielsweise im Saarland alles beim Alten bleiben soll, werden die Ladenschlusszeiten von Montag bis Samstag in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern vollständig freigegeben. Sonn- und Feiertage - abgesehen von wenigen verkaufsoffenen Tagen – bleiben wie bisher tabu.
Die Ladenschlusszeiten hatten nicht nur den Kiosken und Tankstellen ein Biotop beschert, sondern auch der Gastronomie zumindest außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten die Konkurrenz des Einzelhandels, der Bäcker und Metzger vom Leib gehalten. Gäste, die nur deshalb in Restaurants essen gingen, weil ihr Kühlschrank leer war, könnten sich nun in Zukunft spontan im Einzelhandel versorgen.

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