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Melitta: Oberlandesgericht bestätigt Geldbuße in Höhe von 55 Millionen Euro

Melitta: Oberlandesgericht bestätigt Geldbuße in Höhe von 55 Millionen Euro
Kaffeebohnen (Symbolfoto)

Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Geldbuße in Höhe von 55 Millionen Euro gegen die Melitta Europa GmbH & Co. KG verhängt. Damit bestätigte man die Entscheidung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2009. Das Verfahren beschäftigte sich eher mit der Frage ob das Unternehmen haften musste – im Konzern waren in der Zwischenzeit Umstrukturierungen erfolgt. Das berichtet das Bundeskartellamt in einer Pressemitteilung.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: „Wir begrüßen dieses Urteil sehr. Das Kartell als solches stand hier kaum noch zur Debatte. Das Gericht hat entschieden, dass sich das Unternehmen nicht durch eine Umstrukturierung der Haftung für den Kartellverstoß entziehen konnte. Melitta ist nicht das erste Unternehmen, das versucht, bestehende Regelungslücken auszunutzen - es wird auch nicht das letzte sein. Die bisherigen Gesetzesänderungen sind noch nicht ausreichend. Hier ist noch immer der Gesetzgeber gefordert, für klare Verhältnisse zu sorgen.“

2009 hatte das Bundeskartellamt Geldbußen von insgesamt 159,5 Millionen Euro erlassen. Zu den betroffenen Firmen zählten die Alois Dallmayr Kaffee oHG, die Melitta Kaffee GmbH und die Tchibo GmbH. Kraft Foods wurde mittels eines Bonusantrages entlastet. Währen Dallmayr den Bescheid akzeptiert hatte, legten sowohl Melitta als auch Tchibo Einspruch ein. Letzteres Unternehmen zog im vergangenen Sommer zurück. Als Rechtsnachfolgerin der Melitta Kaffee GmbH geht das Bußgeld nun an die Melitta Europa GmbH & Co. KG.

Abermals wurde vom Oberlandesgericht der Vorwurf bestätigt, dass sich die vier betroffenen Kaffeeröster seit mindestens Anfang 2000 bis zur Durchsuchung der Unternehmen im Juli 2008 über Höhe, Umfang, Zeitpunkt der Bekanntgabe sowie das Inkrafttreten beabsichtigter Preiserhöhungen miteinander abgesprochen hätten. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Melitta legte Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein.

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