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Mindestlohn: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten kritisiert Dehoga

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Erstellt am 07.07.2014
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Berlin. Der Mindestlohn kommt. Vergangene Woche wurde der Weg dafür vom Bundestag freigemacht. Indessen sind verschiedene Gruppierungen innerhalb der Gastronomie unterschiedlicher Auffassung. Im Rahmen einer Kundgebung anlässlich der Anhörung zum Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie kritisierte Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), scharf.

Der Verband wolle an Dumpinglöhnen festhalten, so Rosenberger. „Der Dehoga, der uns viele Jahre lang für eine tarifliche Mindestlohn-Vereinbarung die kalte Schulter gezeigt hat, fordert jetzt vom Gesetzgeber Ausnahmen“, so die Vorsitzende. Die Ausweitung der Ausnahmen auf die Saisonarbeit wären ein Einfallstor für einen neuen Niedriglohnsektor, hieß es.

Die NGG forderte einen „Schluss mit dem Gezerre um den Mindestlohn und den Ausnahmeregelungen“. Die Bundesregierung müsse sich endlich klar zum einheitlichen Mindestlohn bekennen. Es sei eine Schande, dass eine der reichsten Volkswirtschaften überhaupt so lange über 8,50 Euro diskutieren muss, so die Gewerkschaft.

Kommentare

Adelheid Andruschkewitsch
Es hat wie immer alles zwei Seiten: Zum einen sollte ein Arbeitnehmer von dem leben können was er in einer 40 Std.-Woche erarbeitet auf der anderen Seite müssen wir Gastronomen so viel einnehmen, dass wir unsere Mitarbeiter/innen bezahlen können. Auch sollten die Gesetzgeber, sprich die Politik bei den Veröffentlichungen immer von Bruttolohn reden und sich darüber im Klaren sein, dass bei den Minijober beinahe grundsätzlich Nettolöhne ausgemacht werden und der Unternehmen nochmals 30% an die Minijobzentrale abführt, also die Lohnnebenkosten alleine trägt. Beo den genannten 7,-- € netto wären das ca. 9,10 € brutto. Diese Diskussion könnte jedoch auch eine Chance für die Gastronomie sein um zu verdeutlichen, dass wir doch nicht so schlecht entlohnen, sogar meist noch Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge obenauf bezahlen und in den betreiben auch noch die Mahlzeiten eingenommen werden. Wir machen uns selber schlecht, lassen uns schlecht machen und haben nicht den Mut die Preise zu verlangen um alle wie in vergleichbaren Berufen zu entlohnen und unser Image zu verbessern. Würden wir auch wie z.B. Automechaniker 50,00 - 60,00 € und noch mehr die Stunde kalkulieren wäre das Thema Mindestlohn in unserer Branche nicht vorhanden.
Monika Mexner
Als Betreiberin eines Lieferservice in NRW beschäftige ich neben einigen Festangestellten, die immer schon über dem Mindestlohn -der 2005 in NRW eingeführt wurde!! und seit dem letzten Jahr bei 8,50€ angekommen ist- auch eine Reihe Minijobber, die den Auslieferungsdienst versehen und das nicht kontrollierbare Trinkgeld einstreichen....und nun auch 8,50€ in der Stunde bekommen. Ich frage mich ernsthaft, wo da die Gerechtigkeit gegenüber den Festangestellten bleibt. In den ersten 3 Monaten der Beschäftigung darf ich einen neuen Fahrer geringer bezahlen, er bekommt dann ggfs. nur 88% des Mindestlohnes, danach schlägt er mit 8,50€ zu Buche. Dieser Mitarbeiter ist also als -Schüler oder Student- bei mir mit Null Vorwissen eingestiegen und verdient nach 3 Monaten NETTO mehr als ein festangestellter Mitarbeiter, der jahrelange Berufserfahrung mitbringt. Um Fragen vorweg zu nehmen, wieso ich den Festangestellten nicht einfach besser bezahle: Ich würde die Bezahlung der Festangestellten herzlich gern anheben, aber durch die Mindestlöhne, die auch für Minijobber gelten, wird das ad absurdum geführt! Die Preise anzuheben, ist der Konkurrenz wegen -über die Methodiken meiner Mitbewerber sage ich an dieser Stelle einfach mal nichts- schier nicht möglich. Eine starre Lösung für Festangestellte gut und schön, aber Minijobber sollten dringend aus dieser Regel herausgenommen werden! Oder das Minijobbertum sollte abgeschafft werden. Ungleicher und ungerechter geht es tatsächlich nicht!!
Stephan Jaud
Sehr geehrte Damen und Herren, als ich letztes Jahr bei einer Steuerprüfung zur Nachzahlung verpflichtet wurde, verstehe ich die aktuelle Diskussion über den Mindestlohn nicht! Ich hatte teilweise 7,00 € / Stunde gezahlt …was wohl seit dem nicht rechtens ist! Ist der Mindestlohn von 8,50 € für 400,00/ bzw. 450,00 € Kräfte nicht schon in der Gastronomie seit September 2012 eingeführt? oder nur Brutto bei Festangestellten? Stephan Jaud
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