Mineralwasser muss laut Verordnung verschlossen serviert werden |
Berlin. Wer in einem Café, einer Bar oder in einem Restaurant ein Mineralwasser bestellt, sollte darauf achten, dass das Getränk in einer verschlossenen Flasche an den Tisch gebracht wird. Erst dann darf die Flasche geöffnet und eingeschenkt werden, teilte die Informationszentrale Deutsches Mineralwasser mit.
Hintergrund ist die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO), die dies vorschreibt. Somit werde die Qualität und Frische des Naturprodukts von der Quelle bis zum Verbraucher gewährleistet, hieß es. Wird dies anders gehandhabt, könne man das Getränk zurückgehen lassen.
Mineralwasser unterliege als einziges deutsches Lebensmittel mit amtlicher Anerkennung einem besonderen gesetzlichen Schutz. Wasser wird in über 200 Untersuchungen auf die Inhaltsstoffe und Reinheit überprüft. Damit die strengen Vorgaben eingehalten werden, kommen Mineralbrunnenbetriebe, Behörden und unabhängige Labore ins Spiel.
Außer Kohlensäure darf laut Gesetz nichts weiter zugefügt werden. Mineralwasser zählt in Deutschland zu den beliebtesten Durstlöschern.
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