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Neues Innenstadtgesetz begrüßt

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Entwicklung der Innenstädte zur Anhörung an die Verbände geleitet. In Kürze beginnen die Beratungen. Der Handelsverband BAG begrüßt die Inhalte des Gesetzentwurfs. Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Lange haben wir für ein solches Gesetz gekämpft. Eine wesentliche Zielsetzung des Gesetzes ist die Verringerung der Flächeninanspruchnahme durch Stärkung der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung. Mit dem Gesetz werden zentrale Anliegen des Handelsverband BAG zur Stärkung der Innenstädte aufgegriffen.“

Der Verband betont, dass der Bestandspflege der innerstädtischen Einzelhandelsstrukturen Vorrang vor der Ausweisung neuer Einzelhandelsflächen vor den Toren der Städte gewährt werden muss. Die Rahmenbedingungen für den bestehenden Einzelhandel in den Innerstädten seien im bestandserhaltenden Sinne zu verbessern. Die Beseitigung vorhandener Leerstände im Einzelhandel der Innerstädte müsse ebenso Priorität vor der Ausweisung neuer Einzelhandelsflächen haben. Der Erhalt und die Weiterentwicklung kleinerer und mittelständischer Einzelhandelsstrukturen hätten insbesondere im Vordergrund zu stehen. „Das Bauen in den Innenstädten wird künftig einfacher und kostengünstiger. Somit wird das Kostengefälle zwischen den Innenstädten und der sog. Grünen Wiese zumindest teilweise eingeebnet“, so Pangels Die Ausweisung neuer Flächen für den großflächigen Einzelhandel soll nach Willen des Verbandes anhand von vorher erstellten Einzelhandelskonzepten erfolgen. Diese sollten vor dem Hintergrund der Dynamik im Einzelhandel regelmäßig fortgeschrieben werden. Liegt kein schlüssiges Einzelhandelskonzept vor oder widerstrebt die Neuausweisung von Einzelhandelsflächen den Zielen eines vorher fest geschriebenen Einzelhandelskonzepts, sollten Städtebaufördermittel gekürzt werden bzw. bereits gezahlte Fördergelder zurückgefordert werden können.

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