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Neuregelung der Rundfunkgebühr: was ändert sich für Gastronomie und Hotellerie?

Neuregelung der Rundfunkgebühr: was ändert sich für Gastronomie und Hotellerie?
Statistik: Lusini

München/Augsburg. Am 1. Januar 2013 ändern sich die Regelungen für die Bezahlung der Rundfunkgebühren. Radio, TV, Internet, Smartphone – mit neuen Pauschalen will man die Berechnung der zu entfallenden Abgaben in Zukunft einfacher gestalten. Auch für die Gastronomie und die Hotellerie heißt einfacher aber nicht zwangsläufig billiger.

Bei einigen Vorbedingungen kann die Gebühr sinken, sehr viele Betriebe werden ab dem kommenden Jahr jedoch mehr an die Gebühreneinzugszentrale berappen müssen. Dies berichtet der Online-Marktplatz für Gastronomiebedarf Lusini.de in seiner Ratgeber-Rubrik. Die Novellierung der GEZ sieht zum Beispiel vor, dass künftig keine „Gebühren“ mehr entrichtet werden, sondern „Beiträge“. Ab Januar 2013 muss jeder zahlen (Privatpersonen und Unternehmen) – sogar wenn man kein Empfangsgeräte sein Eigen nennt. Für Gastronomen und Hoteliers richtet sich der künftige Beitragssatz nach der Anzahl der Mitarbeiter und nach der Zahl der Betriebsstätten. Markus Bohl, Geschäftsführer von Lusini, rät: „Nur versicherungspflichtige Vollzeit- und Teilzeitkräfte zählen als Mitarbeiter. Azubis, geringfügig Beschäftigte, Leiharbeiter und/oder die Inhaber des Unternehmens müssen nicht angegeben werden.“

Im Basisbetrag inbegriffen sind ein Firmenwagen und ein Hotel-, Gäste- oder Fremdenzimmer. Für jedes weitere werden 5,99 Euro fällig. Damit profitieren noch am ehesten kleine, unabhängige Betriebe von der Tarifreform. Große Hotels und Restaurants und Mittelständler müssen sich auf höhere Ausgaben einstellen.

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