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Pfand: Einzelhändler scheitern erneut vor Gericht

Eine Klage von drei Einzelhändlern gegen das Dosenpfand ist auch in zweiter Instanz zurückgewiesen worden. Die 2003 eingeführte Regelung stimme mit europäischen Maßgaben überein, sagte der Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, Jürgen Kipp, nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa. Die Kläger sahen den Europäischen Binnenmarkt durch das Dosenpfand behindert. In erster Instanz war die Klage bereits vom Berliner Verwaltungsgericht zurückgewiesen worden.

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte den Spruch als «wichtigste Entscheidung zur Zukunft des Dosenpfands». Gegen das OVG-Urteil ist eine Revision möglich. Die Kläger hatten argumentiert, das Pfand verstoße gegen Vorgaben der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), die ein einheitliches Rücknahmesystem vorsähen. Die Rechtsanwälte des Bundesumweltministeriums entgegneten, dies sei eine Fehldeutung. Zudem könnten sich alle Händler an bestehenden Pfandsystemen beteiligen, etwa dem «P-System» von Lekkerland-Tobacco-Land.

Derzeit nehmen vor allem kleinere Geschäfte wie Kioske und Tankstellen das Leergut mit dem P-Symbol zurück. Das OVG teilte diese Auffassung. Es gebe ein hinreichend verbreitetes und zugängliches System, hieß es. «Die Schlacht um das Dosenpfand ist endgültig entschieden. Das Urteil beendet das von der Einweg-Lobby über sieben Jahre betriebene absurde Prozess-Theater», sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch. Alle Unternehmen hätten jetzt Rechtssicherheit.

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